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NWB Nr. 23 vom Seite 1903

Förder- und Sportvereine grundsätzlich nicht von Umsatzsteuerpflicht betroffen

Nach Einschätzung der Bundesregierung sind Fördervereine von einer etwaigen Umsatzsteuerpflicht grundsätzlich nicht betroffen und Sportvereine davon grundsätzlich befreit. Dies macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 15/5478) auf eine Kleine Anfrage der FDP (BT-Drucks. 15/5406) über Pläne zur Erhebung der Mehrwertsteuer auf Vereinsbeiträge deutlich.

Allerdings werde derzeit geprüft, für die umsatzsteuerliche Behandlung von Vereinsbeiträgen eine Lösung zu finden, die den Vorgaben der EU entspricht und die Vereine und deren Mitglieder so wenig wie möglich belastet. Die Regierung plant nach eigener Aussage nicht, noch in dieser Wahlperiode Rechtsänderungen anzustoßen, was nach der derzeitigen politischen Lage auch kaum zu erwarten ist.

Die Bundesregierung verweist auf das , Kennemer Golf & Country Club (EuGHE 2002, I-3293; s. hierzu Schleder, NWB F. 2 S. 8381, 8392), bei dem geprüft wurde, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen eines Sportvereins an seine Mitglieder umsatzsteuerpflichtig sind und der Mitgliederbeitrag somit das Entgelt für eine Leistung des Sportvereins ist. Die E...