Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Familienrecht | Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft
Die VO über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten (Adoptionsvermittlungsanerkennungs- und Kostenverordnung) v. ist im BGBl 2005 I S. 1266 bekannt gemacht worden und am in Kraft getreten. Zulassungsanträge sind unter Vorlage zahlreicher Unterlagen an die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts zu richten. Zum 31. 3. eines jeden Jahres ist dieser Stelle ein ausführlicher Tätigkeitsbericht vorzulegen.