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Lohnsteuer | Umwandlung eines Bonusanspruchs in Freizeit
Arbeitnehmer einer Steuerberatungsgesellschaft haben nach einer Betriebsvereinbarung die Möglichkeit, ihren Bonusanspruch in Freizeit umzuwandeln, um sich während dieser Zeit auf das Steuerberaterexamen vorzubereiten. Der Auszahlungsbetrag des Bonusanspruchs reduziert sich für jede Stunde Freizeit um den Betrag, der dem individuellen Stundenlohn des Arbeitnehmers entspricht. Arbeitnehmer, die aufgrund dieser Vereinbarung zusätzliche Freizeit in Anspruch genommen haben, beantragen in der Einkommensteuererklärung einen Betrag in Höhe des dafür umgewandelten Bonusanspruchs als Werbungskosten zu berücksichtigen. Nach der Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 25/2005 v. der OFD Düsseldorf kann entsprechenden Anträgen nicht entsprochen werden. Durch die (teilweise) Umwandlung des Bonusanspruchs i...