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BFH 03.03.2005 III R 60/03, NWB 23/2005 S. 184

Einkommensteuer | Bindung an die bisherigen Besteuerungsgrundlagen bei Änderung der Veranlagungsart

Beantragen Eheleute innerhalb der Frist für einen Einspruch gegen den Zusammenveranlagungsbescheid die getrennte Veranlagung oder die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung, ist das Finanzamt nach dem NWB RAAAB-53714 bei der daraufhin für jeden durchzuführenden getrennten oder besonderen Veranlagung an die tatsächliche und rechtliche Beurteilung der Besteuerungsgrundlagen im Zusammenveranlagungsbescheid gebunden. Den Zusammenveranlagungsbescheid hat es aufzuheben. – Anmerkung: Trotz der Bindung an die tatsächliche und rechtliche Beurteilung der Besteuerungsgrundlagen im Zusammenveranlagungsbescheid begehrte die Klägerin mit der besonderen Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung eine höhere Einkommensteuer. Das ist eher ungewöhnlich, denn ...