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Einkommensteuer | Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten zu § 22 EStG?
Die OFD Münster hat ihre Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 17/2005 v. am aktualisiert und weist darauf hin, dass unter dem Az. X R 11/05 ein Verfahren beim BFH anhängig ist. Gleichgelagerte Einspruchsverfahren ruhen daher zwangsweise gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO. Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren. – S. hierzu auch NWB EN-Nr. 611/2005.