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Berufsrecht | Keine Zulassung als Rechtsbeistand für Insolvenzrecht
Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 RBerG enthält eine abschließende Aufzählung der für die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten in Betracht kommenden Sachbereiche; eine Erlaubnis für die Insolvenzberatung ist nicht zulässig. Dies begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (, NJW 2005, 1293).