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BAG 04.11.2004 2 AZR 96/04, NWB 22/2005 S. 182

Kündigungsschutzgesetz | Kündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl

Auch Wahlinitiatoren, die nach § 15 Abs. 3a KSchG Sonderkündigungsschutz genießen, kann im Fall der Betriebsstilllegung unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 4 KSchG ordentlich gekündigt werden. Die Nichterwähnung von § 15 Abs. 3a KSchG in § 15 Abs. 4 KSchG steht dem nicht im Wege; sie beruht auf einem Redaktionsversehen (; a. A. Löwisch/Spinner, KSchG, 9. Aufl. 2004, § 15 Rn. 61).