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Beweisgrundsätze und Beweismittel im polnischen Steuerverfahren
I. Beweisgrundsätze
1. Einführung
Die polnische Abgabenordnung (nachfolgend: pAO) umfasst insgesamt 344 Artikel. Das Beweisverfahren im polnischen Steuerrecht ist im 11. Kapitel des IV. Teils in den Art. 180 bis 200 geregelt.
Die Durchführung eines Beweisverfahrens ist nach polnischem Rechtsverständnis erforderlich, wenn zwischen dem Steuerpflichtigen und der Steuerbehörde einzelne Tatsachen umstritten sind. Erscheint die Tatsachenlage dagegen eindeutig, ist das Beweisverfahren entbehrlich (Entscheidung des polnischen Hauptverwaltungsgerichts, im Folgenden: NSAE, v. , III SA 938/99). Insoweit ergibt sich kein Unterschied zum deutschen Steuerverfahrensrecht, geht man doch auch hier davon aus, dass die Finanzbehörde nur solche Tatsachen ermitteln darf, die für die Besteuerung im konkreten Fall erheblich und aufklärungsbedürftig sind. Das polnische Hauptverwaltungsgericht (NSA) – das NSA ist am Ehesten mit dem deutschen BVerwG vergleichbar, allerdings mit dem Unterschied, dass das NSA auch für Steuerangelegenheiten zuständig ist – hat dementsprechend festgestellt, dass für einen unbestrittenen Umstand kein Beweisverfahren durchgeführt...