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FG Rheinland-Pfalz 11.04.2005 5 K 2844/02, NWB direkt 21/2005 S. 5

Keine Umwandlung verrechenbarer Verluste bei Strukturwandel

Bei Beendigung einer vermögensverwaltenden KG kann ein Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn nicht entstehen. Eine Umqualifizierung verrechenbarer Verluste in ausgleichsfähige Verluste kommt bei Strukturwandel eines vermögensverwaltenden hin zu einem gewerblichen Unternehmen nicht in Betracht.