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BFH 16.12.2004 IV R 8/04, NWB direkt 21/2005 S. 5

Aufwendungen für unechte doppelte Haushaltsführung eines Freiberuflers

Aufwendungen eines Freiberuflers für eine sog. unechte doppelte Haushaltsführung sind nicht nach § 52 Abs. 12 EStG i. d. F. des StÄndG 2003 als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Anmerkung: Die Entscheidung stellt klar, dass die für die noch offenen Steuerfälle rückwirkende Wiedereinführung der doppelten Haushaltsführung nicht die sog. unechte doppelte Haushaltsführung erfasst.