Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 13.01.2005 II R 48/02, NWB direkt 21/2005 S. 3

Einkommensteuerhöhe ist aus vermögensteuerrechtlicher Sicht Tatsache

Die Höhe der Einkommensteuer ist aus vermögensteuerrechtlicher Sicht Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 AO. Wenn nachträglich bekannt werdende Tatsachen oder Beweismittel, die zu einer höheren Steuer führen, für sich genommen die Voraussetzungen einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO erfüllen, aber in einem Bescheid berücksichtigt werden, der auf einer anderen Vorschrift beruht, kann das Verschulden des Steuerpflichtigen unbeachtlich sein.