Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Niedersachsen 17.3.2005 6 K 865/03, NWB direkt 21/2005 S. 2

Kein Anspruch auf Namensnennung eines Informanten

Steuerpflichtige haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen das Finanzamt den Namen eines Informanten in einem Steuerstrafverfahren preisgibt. Mögliche Ausnahme: Die Informationsperson hat vorsätzlich falsche Angaben gemacht.