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NWB direkt Nr. 21 vom Seite 7

Wirtschaftliche Eingliederung bei der umsatzsteuerlichen Organschaft

BFH klärt Grenzfälle

Prof. Dr. Norbert Braun

Bei der übertragenden Sanierung können bereits Vorbereitungshandlungen einer Auffanggesellschaft den Beginn der wirtschaftlichen Eingliederung auslösen. Für die Annahme der wirtschaftlichen Eingliederung einer Bauträger-GmbH in ein Architekturbüro spricht ein aufeinander abgestimmtes Unternehmenskonzept. Die Übernahme von lediglich Buchführungs- und Personalaufgaben eines anderen Unternehmens reicht hingegen nicht aus.

Organschaftsvoraussetzung

Ob die wirtschaftliche Eingliederung in Gestalt einer betriebswirtschaftlichen Verflechtung zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gegeben ist, kann im Einzelfall häufig nur unter Rückgriff auf das Vorliegen bestimmter Beweisanzeichen festgestellt werden. Maßgeblich sind dafür u. a. nachfolgende Aspekte: S. 8

  • Entstehungs- und Gründungsgeschichte der Organgesellschaft,

  • Investitionsentscheidung des Organträgers für die Organgesellschaft,

  • wirtschaftlicher Zusammenhang der Tätigkeitsbereiche des Organträgers und der Organgesellschaft,

  • Abhängigkeit der Organgesellschaft vom Organträger,

  • einheitliche Abwicklung der Leistungserbringung über ein Unternehmen.

Bei Stufenkonzernen, branchengleichen Produktion...