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FG Düsseldorf 16.02.2005 5 K 2030/03 U, NWB direkt 21/2005 S. 7

Kontinuitätsprovisionen unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Vermittelt eine Bank den Verkauf von Fondsanteilen und erhält neben der Absatzprovision eine sog. Kontinuitätsprovision, ist diese Entgelt für die steuerfreie Vermittlung der Fondsanteile. Die Kontinuitätsprovision bemisst sich nach der Höhe des vermittelten Fondsbestands und steht somit in einem Leistungsaustauschverhältnis zur Vermittlungsleistung.