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Voller Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten
Betrieblich veranlasste Bewirtungskosten berechtigen unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG zum vollen Vorsteuerabzug. Die Einschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug auf 80 v. H. der Bewirtungsaufwendungen ist mit den Vorgaben der 6. EG-Richtlinie nicht vereinbar.
Anmerkung: Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die Rechtslage nach dem UStG 1999, sondern greift genauso für die seit dem geltende Begrenzung der Abziehbarkeit von Bewirtungsaufwendungen auf 70 v. H.