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BBK 10/2005 S. 4498

Steuerfreie Reisekostenerstattung bei Verwendung einer arbeitnehmereigenen „Bahncard 100”

Der Arbeitgeberersatz für eine „Bahncard 100” ist erst dann steuerfrei, wenn die ansonsten für die Dienstreise entstehenden Kosten für dienstliche Bahnfahrten den Kaufpreis der „Bahncard 100” von zurzeit 3 250 Euro übersteigen ().

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