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BBK 10/2005 S. 4497

Auslegung des Begriffs „Betrieb” im InvZulG und Förderung von Windenergieanlagen

Wie im Einkommensteuerrecht verwendet auch das InvZulG den Begriff des „Betriebs”. Im InvZul-Recht ist dieser Begriff abweichend vom EStG auszulegen, da dies nach dem ansonsten zu Ergebnissen führen würde, die nicht mit der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Förderung vereinbar wären. Für die investitionszulagenrechtliche Auslegung des Begriffs Betrieb ist daher die Rechtsprechung des BFH, nach der Einzelunternehmer – im Gegensatz zu PersGes und KapGes – mehrere gewerbliche Betriebe unterhalten können, auch bei Gesellschaften entsprechend heranzuziehen. Die Frage, ob mehrere Betriebe vorliegen, ist nach gewerbesteuerrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen. Danach ist von eigenständigen Gewerbebetrieben auszugehen, wenn nach dem Gesa...BStBl II S. 901