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NWB Nr. 20 vom Seite 1691 Fach 26 Seite 4373

Verordnung über Arbeitsstätten

Ziel, Aufbau und wesentliche Änderungen der Novelle

Kirsten Schlowak

Am ist die Verordnung über ArbeitsstättenArbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – v. (BGBl 2004 I S. 2179) in Kraft getreten. Damit wurde ein Novellierungsverfahren beendet, das von intensiven Diskussionen mit Ländern, Verbänden und beteiligten Kreisen geprägt war und in dem die Bundesregierung offen und kooperativ auf die Änderungsvorschläge insbesondere aus den für den Vollzug zuständigen Ländern eingegangen ist. Im Folgenden werden die grundlegenden Änderungen aufgezeigt.

I. Ziel der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung

Hauptanliegen des Novellierungsverfahrens war die Modernisierung der seit 1976 geltenden ArbStättV 1975. Die Handhabbarkeit der Verordnung für die Betriebe sollte verbessert und Spielräume für spezifische, den betrieblichen Gegebenheiten angepasste Maßnahmen ermöglicht werden. Die starren Vorgaben der ArbStättV 1975 gaben in der Vergangenheit wiederholt Anlass zu Beschwerden. Deshalb sollte bei der Neugestaltung auf die Festlegungen von konkreten Maßzahlen und Maßnahmen weitgehend verzichtet und allgemeine Schutzziele festgelegt werden. Vor allem kleinen und mittleren Betrieben sollte damit die Durchführung ihrer Pflichten erleichtert und bürokratische Hindernisse, wie die Be...