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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 1912/03

Gesetze: AO § 227, KraftStG

Kein Erlass der Kfz-Steuer für eine Sozialhilfeempfängerin

Erlass von Kraftfahrzeugsteuer

Leitsatz

Die Kfz-Steuer ist einer Sozialhilfeempfängerin als Fahrzeughalterin auch dann nicht zu erlassen, wenn sie täglich nachmittags ihre schulpflichtige Tochter zu zahlreichen Aktivitäten befördern muss (zum Erlass aus sachlichen oder persönlichen Billigkeitsgründen).

Fundstelle(n):
TAAAB-52925

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