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Hessisches Finanzgericht  v. - 1 K 140/02 EFG 2005 S. 797 Nr. 10

Gesetze: GG Art 100 Abs. 1 Satz 1, BVerfGG § 80, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 18, PartG § 2

Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG

Leitsatz

§ 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG ist insoweit verfassungswidrig, als Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 PartG im Gegensatz zu Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen steuerfrei gestellt worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 797 Nr. 10
PAAAB-52909

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