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VG Hamburg 17.06.2004 10 K 654/03, NWB 19/2005 S. 160

Gewerberecht | Unzuverlässigkeit bei Nichtabgabe steuerlicher Erklärungen

Gehäufte Verstöße gegen die Pflicht zur Abgabe betriebsbezogener steuerlicher Erklärungen können zur Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG) führen. Sieht sich der Gewerbetreibende nicht in der Lage, die Erklärungen fristgemäß abzugeben, so obliegt es ihm, sich mit dem Finanzamt mit dem Ziel in Verbindung zu setzen, eine Fristverlängerung zu erreichen. Unerheblich ist auch, ob dem Betroffenen bewusst ist, dass die Nichtabgabe von Steuererklärungen die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigen kann (, GewArch 2005, 160).