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BGH 25.01.2005 VI ZR 112/04, NWB 19/2005 S. 159

Straßenverkehrsrecht | Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung bei älterem Kraftfahrzeug

Im Rahmen des ihm nach § 287 ZPO bei der Schadensschätzung eingeräumten Ermessens darf das Gericht aus Gründen der Praktikabilität und der gleichmäßigen Handhabung typischer Fälle auch bei älteren Fahrzeugen mit den in der Praxis anerkannten Tabellen von Sanden/Danner arbeiten. Dabei kann dem Alter des Fahrzeugs (hier: 9  1/2  Jahre bei 160 000 km Laufleistung) durch eine Herabstufung um eine Gruppe Rechnung getragen werden. Die Dauer der Zahlung und die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist nicht schematisch durch den Wert des Fahrzeugs begrenzt ().