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OVG Sachsen 08.12.2004 5 B 111/0, NWB 19/2005 S. 157

Grundsteuer | Höhere Steuermesszahl bei Eingliederung in eine Gemeinde

Das Urteil des Sächsischen lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eigentümer von Grundstücken in einem Teil einer Gemeinde, der in diese nach dem eingegliedert wurde und für den nach § 41 Satz 1 GrStG i. V. mit § 29 GrStDV 1937 eine höhere Steuermesszahl als für die bereits bis zum zu der Gemeinde gehörenden Teile zugrunde gelegt wird, haben einen Anspruch auf teilweisen Erlass der Grundsteuer in Höhe des sich infolge der Anwendung der höheren Steuermesszahl ergebenden Differenzbetrags. (2) Setzt der Gesetzgeber ein Regelungswerk, das bereits in einem vergangenen Zeitraum gültig war, unverändert wieder in Kraft, sind prinzipiell auch die zu den betreffenden Normen ergangenen grundlegenden obergerichtlichen und höchstrichterlichen Entscheidungen beachtlich. (3) Die Vorsch...