Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Steuerfreie Reisekostenerstattung bei Verwendung einer arbeitnehmereigenen „Bahncard 100”
Zu der Frage, wie Fahrtkostenerstattungen bei Dienstreisen steuerlich zu behandeln sind, wenn der Arbeitnehmer für die Dienstreise seine eigene „Bahncard 100” einsetzt und ihm dadurch keine (zusätzlichen) Kosten entstehen, nimmt die Stellung. Danach soll der Arbeitgeberersatz für die „Bahncard 100” erst dann steuerfrei bleiben, wenn die (andernfalls für die Dienstreise entstehenden) Kosten für die dienstlichen Bahnfahrten den Kaufpreis für die „Bahncard 100” von 3 000 € übersteigen.