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BMF 28.04.2005 IV A 7 - S 0321 - 34/05, NWB 19/2005 S. 153

Abgabenordnung | Elektronische Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Nach dem ist es für bis zum endende Anmeldungs- bzw. Voranmeldungszeiträume abweichend von dem (BStBl 2004 I S. 1135) nicht zu beanstanden, wenn Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen entgegen der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung (§ 41a Abs. 1 EStG, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG) in Papierform oder per Telefax abgegeben werden.