Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBV 5/2005 S. 7

Investitionszulage: Rückwirkende Anwendung des Kumulierungsverbots

Sanierungsmaßnahmen im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvZulG in Jahren vor 1999 werden dann nicht durch das Investitionszulagengesetz 1999 gefördert, wenn das Grundstück anschließend veräußert wird und der Erwerber Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz in Anspruch nimmt. Das I, folgt damit der Rechtsprechung des .