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Haftungsvermeidung im Rahmen der Privaten Finanzplanung
Finanzplanungsvertrag
Die Private Finanzplanung als Basisleistung eines Vermögensberatungsangebots etabliert sich zunehmend in der steuerberatenden Kanzlei.
Farkas-Richling/Staab, Berater-Brief Vermögen 3/2004, Seite 31.
Um möglichen Haftungsgefahren vorzubeugen, empfiehlt sich der Abschluss eines Finanzplanungsvertrags. In diesem können verschiedene Vereinbarungen getroffen werden, um die Haftungsgefahren für den Steuerberater zu minimieren. Nachfolgend werden typische Haftungsgefahren und mögliche vertragliche Haftungsfreizeichnungen vorgestellt.
Haftungsgefahr: Lückenhafte Datenerfassung
Der Steuerberater ist bei der Privaten Finanzplanung in besonderem Maße auf die Mitarbeit des Mandanten bei der Datensammlung angewiesen. Er kann nur die Daten berücksichtigen, über die ihm der Mandant auch Auskunft gibt. Reicht der Mandant notwendige Unterlagen nicht ein oder verschweigt er maßgebliche Umstände, führt die lückenhafte Datenerfassung in der mehrjährigen Simulation der Finanzplanberechnungen zu einem verzerrten Bild der finanziellen Situation des Mandanten. Um die daraus resultierenden Haftungsrisiken zu bannen, empfiehlt es sich, eine Klausel in den Finanzplanungsvertrag aufzunehmen, ...