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Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen
Die unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen kann nach § 6 Abs. 3 EStG unter Fortführung der Buchwerte, d. h. ohne Aufdeckung stiller Reserven erfolgen. Das BMF nimmt mit Schreiben vom - IV B 2 - S 2241 - 14/05 zu Zweifelsfragen Stellung; der Volltext kann beim NWB Volltext-Service unter der Telefonnummer 0 23 23 / 1 41-9 70 oder unter service@nwb.de bezogen werden.