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Gruppenhöchstbetrag für Pensionsrückstellungen
Für die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt eine monatliche Anrechnung von Knappschafts-, Unfall- und anderen anrechenbaren Beträgen auf Leistungen des Bochumer Verbands. Der monatliche Anrechnungsbetrag auf den Gruppenhöchstbetrag beträgt für Bilanzstichtage vom bis nach der Euro (Vfg. vom - S 2176 A - St 11).