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BBK 9/2005 S. 4495

Gruppenhöchstbetrag für Pensionsrückstellungen

Für die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt eine monatliche Anrechnung von Knappschafts-, Unfall- und anderen anrechenbaren Beträgen auf Leistungen des Bochumer Verbands. Der monatliche Anrechnungsbetrag auf den Gruppenhöchstbetrag beträgt für Bilanzstichtage vom bis nach der Euro (Vfg. vom - S 2176 A - St 11).

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