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BBK 9/2005 S. 4495

Zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung

Rechnungen berechtigen nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz des leitenden Unternehmers bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungserteilung tatsächlich bestanden hat (, BFH/NV 2005 S. 80).

[KA]