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Steuerbefreite innergemeinschaftliche Leistung trotz nicht rechtzeitig geführten Buchnachweises?
Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung i. S. von § 6a UStG sind u. a. der Belegnachweis gem. § 17a UStDV und der Buchnachweis gem. § 17c UStDV. Der Buchnachweis ist nach bisherigem Verständnis erfüllt, wenn die für ihn erforderlichen Aufzeichnungen fortlaufend und zeitgerecht unmittelbar nach der Ausführung des Umsatzes vorgenommen werden (zu Einzelheiten vgl. den Beitrag von Eckert, BBK 1/2005 F. 6 S. 1255, 1263). Mit Beschluss vom - V R 59/03 legt der BFH dem EuGH folgenden Fall vor: Ein Kfz-Vertragshändler hatte zwischen Juli und September 1994 20 Pkw nach Belgien geliefert. Weil er aber aus Gründen des Gebietsschutzes nur für Verkäufe in seiner Region Provision erhalten hätte, schaltete er den S als „Zwischenhändler” ein und behandelte die Lieferun...