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Keine Minderung geldwerten Vorteils wegen Treibstoffkosten
Ist der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines Dienstfahrzeugs zur privaten Mitbenutzung nach der 1-Prozentmethode zu ermitteln, ist der geldwerte Vorteil nicht deswegen niedriger anzusetzen, weil der Arbeitnehmer die Treibstoffkosten für sein Dienstfahrzeug selbst zu tragen hat (nrkr. , BFH-Az.: VI R 96/04, EFG 2005 S. 430).