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Keine „regelmäßige” Überschreitung des monatlichen Arbeitsentgelts bei einmaligem tarifvertraglichen Anspruch auf Urlaubsgeld
Für die Frage der Steuerbefreiung ist es unschädlich, wenn im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung der Monatslohn von 630 DM durch Hinzurechnung des tariflichen Anspruchs auf Urlaubsgeld ausnahmsweise geringfügig und einmalig überschritten wird (nrkr. , EFG 2005 S. 262). ▶ Anmerkung: Nach der Kurzinformation Nr. 16/2005 der ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da das beklagte FA Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt hat. Begründung: Die Ausführungen im Urteil stünden nicht im Einklang mit § 3 Nr. 39 EStG a. F. i. V. mit § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV a. F. Die Entscheidung des BFH über die Beschwerde stehe noch aus, so dass die OFD die FÄ bittet, das Urteil in vergleichbaren Fällen noch nicht anzuwenden.