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Finanzgericht Hamburg  v. - I 297/04 EFG 2005 S. 1241 Nr. 16

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Nr. 1, AO § 361 Abs. 2, AO § 361 Abs. 3

Keine Verwirkung durch langjährige Aussetzung der Vollziehung - Änderung von Folgebescheiden nach Aufhebung des Grundlagenbescheides

Leitsatz

Zur Auslegung eines Klagebegehrens ohne konkreten Antrag

Eine Verwirkung des Steueranspruchs tritt auch bei langjähriger Gewährung einer Aussetzung der Vollziehung nicht ein.

Ein (Folge)Bescheid ist nach Aufhebung eines Grundlagenbescheids nicht zu ändern, wenn die nach Aufhebung wieder geltenden rechtlichen Feststellungen dem (Folge)Bescheid bereits vor Erlass des Grundlagenbescheids zugrunde gelegt waren dieser also nicht Anlass einer Änderung des (Folge)Bescheides war.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1241 Nr. 16
SAAAB-52477

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