Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Recht und Steuern in Australien – Teil II: Das australische Steuerwesen
I. Steuerwesen
Die wichtigsten Steuern werden in Australien vom Bund erhoben. Hierzu gehören die Einkommensteuer, einschließlich der Kapitalertragsteuer, die Steuer auf Lohnnebenleistungen des Arbeitgebers (sog. fringe benefits), die Umsatzsteuer, Zölle und Einfuhrabgaben und bestimmte Verbrauchsteuern.
Das australische Steuerjahr läuft regelmäßig vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Ausnahmen sind für ausländische Gesellschaften in Anlehnung an das Steuerjahr der Muttergesellschaft möglich.
Daneben erheben auch die Länder (vgl. Fritzemeyer/Strohmaier, IWB 2005, F. 9 Australien Gr. 3 S. 11) Steuern (z. B. die Stempelsteuer), wie auch Abgaben an Städte und Gemeinden üblich sind.
1. Einkommensteuer
Die bei weitem aufkommenstärkste Steuerart ist die Einkommensteuer, die Einkommen und Kapitalertrag erfasst. Gesetzliche Grundlage sind die Einkommensteuergesetze (Income Tax Assessment Acts 1936 und 1997). Grundsätzlich unterliegt jede in Australien ansässige Person der Einkommensteuer mit ihrem gesamten Einkommen, unabhängig davon, ob dieses in Australien oder im Ausland erzielt wurde. Ausländische Personen unterliegen der australischen Einkommensteuer nur mit dem in Austr...