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Japan | Stock Options – Grundsatzentscheidung des japanischen Verfassungsgerichts
Das japanische Verfassungsgericht hat am eine grundlegende Entscheidung betreffend Stock Options in Japan gefällt. Dem Urteil lag die Gewährung von Stock Options an den Geschäftsführer einer japanischen Tochtergesellschaft seitens der US-Muttergesellschaft zugrunde. Die bisher strittige Frage, ob der Gewinn aus der Ausübung von Stock Options einkommensteuerlich als Gehaltsbestandteil zu erfassen ist oder, ob die Einkünfte unter die Kategorie „einmalige/gelegentliche Einkünfte” fallen, ist somit erstmals höchstrichterlich geklärt. „Einmalige/gelegentliche Einkünfte” unterliegen nach japanischem Steuerrecht diversen Steuervergünstigungen wie Freibeträgen sowie einer Halbierung der Steuerbemessungsgrundlage. Gehaltsbestandteile hingegen unterliegen generell der Besteu...