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IWB 8/2005 S. 941
Doppelbesteuerung | Kündigung des deutsch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens
Die deutsche Bundesregierung hat am das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien gekündigt. Die Kündigung, die in Art. 31 des Abkommens vorgesehen ist, wird zum wirksam (siehe .