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Außensteuerrecht | Tatbestandswirkung eines von einem EU-Staat erlassenen Steuerbescheids
(1) Für den Begriff der niedrigen Besteuerung i. S. von §§ 8 Abs. 1, 3 AStG ist die im EG-Staat festgesetzte und tatsächlich gezahlte Steuer maßgebend. (2) Der von einem Mitgliedstaat der EU erlassene Steuerbescheid entfaltet Tatbestandswirkung im Umfang seines Tenors (FG Ba-Wü., Urt. v. , 6 K 170/02, EFG 2005, S. 513). • Hinweis: In dieser Entscheidung geht es um die Frage, ob es für die Niedrigbesteuerung i. S. des § 8 Abs. 3 AStG a. F. auf die unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich erhobene KSt (30 v. H.) oder auf die ursprüngliche KSt (10 v. H.) ankommt. Das FG hat sich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung, bei den vom Willen des Betroffenen abhängig zusätzlich erhobenen 20 v. H. für irische ISFC-Gesellschaften handele es sich nicht um eine Steuer, sondern um eine freiwillig gezahlte Zusatzabgabe (v...BStBl I 2001, S. 243