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Außensteuerrecht | Hinzurechnungsbetrag bei der GewSt bei Antrag auf Anrechnung der ausländischen Steuern nach § 12 Abs. 1 Satz 1 AStG
Stellt der Stpfl. gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 AStG den Antrag, auf seine ESt oder KSt, die Steuern anzurechnen, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfallen, die nach § 10 Abs. 1 AStG abziehbar sind, ist nach § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG der Hinzurechnungsbetrag auch hinsichtlich der GewSt um diese Steuern zu erhöhen (FG Ba-Wü., Urt. v. 2. 12. 2004, 8 K 385/01, EFG 2005, S. 470). • Hinweis: Der Fall betrifft einen GewSt-Messbescheid für das Streitjahr 1994. Grundsätzlich sind die Steuern, die zu Lasten der Zwischengesellschaft von den Zwischeneinkünften erhoben werden, bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags abzuziehen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 AStG). Der Steuerpflichtige kann sich aber antragsgebunden dafür entscheiden, diese Steuern auf seine KSt oder ESt, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, anzurechnen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 AStG). In diesem Fall ist der Hinzurechnungsbetrag um diese anzur...BStBl I 1995