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NWB Nr. 17 vom Seite 1415 Fach 7 Seite 6441

Vorsteuer auf Bewirtungsaufwendungen voll abziehbar

Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts EU-widrig

Oliver Christian Schroen

Mit hat der BFH entschieden, dass „die Einschränkung des Rechts auf Vorsteuerabzug durch § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG 1999 mit Art. 17 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG nicht vereinbar” ist. Der Unternehmer, der Vorsteuer aus Bewirtungsrechnungen geltend machen möchte, kann dies entgegen dem seit geltenden deutschen Recht, soweit keine Bestandskraft eingetreten ist, auch rückwirkend verlangen, indem er sich auf das für ihn günstigere Gemeinschaftsrecht bezieht.

I. Der Fall: Vorsteuerabzug für angemessene Bewirtungsauf-wendungen

Es ging um den in Deutschland täglich tausendfach vorliegenden Sachverhalt, dass einem Unternehmer aus betrieblichem, geschäftlichem und unternehmerischem Anlass tatsächliche, angemessene und nachgewiesene Bewirtungsaufwendungen entstanden sind. Der Unternehmer begehrte den Vorsteuerabzug bezüglich sämtlicher ihm hierfür ordnungsgemäß in Rechnung gestellter Vorsteuerbeträge. Das Finanzamt verweigerte diesen mit Hinweis auf den seit geltenden Vorsteuerabzugsausschluss nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG 1999 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG. Das Finanzgericht gab dem Unternehmer mit Bezug auf die Richtlinie 77/388/EWG (nachfolgend 6. EG-Richtlinie) Recht. Das Finanzamt legte Revision zum BFH ein. Diese wurde vom ...