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Inkasso | Keine volle Vergütung bei Vertragskündigung
Eine formularmäßige Klausel, wonach ein Inkassobüro für den Fall der Kündigung des Inkassoauftrags die volle Vergütung als Festbetrag – unabhängig von dem Stand der bis dahin erbrachten Leistungen – beanspruchen kann, ist gem. § 10 Nr. 7 Buchst. a AGBG unwirksam. Wird eine solche Klausel gegenüber einem Unternehmer verwandt, ist sie nach § 9 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam ().