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Zollrecht | Bestimmung eines Flugplatzes in Abweichung vom Zollflugplatzzwang
Das NWB JAAAB-50847 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Bestimmung eines Flugplatzes gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ZollV, auf dem zur Überführung in den freien Verkehr oder in die vorübergehende Verwendung Luftfahrzeuge in Abweichung vom Zollflugplatzzwang zur Personenbeförderung im nichtgewerblichen Verkehr oder Gelegenheitsverkehr landen dürfen, ist – ebenso wie die Rückgängigmachung dieser Bestimmung – eine vom BMF zu treffende Entscheidung i. S. des Art. 4 Nr. 5 ZK. (2) Wird ein solcher Flugplatz von der Liste der besonderen Landeplätze gestrichen, ist der Flugplatzbetreiber jedenfalls dann befugt, diese Entscheidung des BMF anzufechten, wenn die Entscheidung auf eine angebliche Verletzung zollrechtlicher Pflichten gestützt wird, die dem Bet...