Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grunderwerbsteuer | Ordnungsgemäße Anzeige i. S. des § 16 Abs. 5 GrEStG
Mit Beschluss v. - II B 52/04 NWB DAAAB-52349, der im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangen ist, hat der BFH entschieden, dass eine Anzeige i. S. des § 16 Abs. 5 GrEStG ordnungsgemäß ist, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb der Anzeigefristen dem Finanzamt in einer Weise bekannt wird, dass es die Verwirklichung eines Tatbestands nach § 1 Abs. 2, 2a und 3 GrEStG prüfen kann. Aufgrund eines innerhalb der Anzeigefrist zu stellenden Fristverlängerungsantrags können noch fehlende Angaben binnen einer vom Finanzamt zu setzenden angemessenen Frist nachgereicht werden.