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Steuerberatung | Beginn der Verjährungsfrist bei Beratungsfehler
Die dreijährige Verjährungsfrist für Fehler eines Steuerberaters gilt auch dann, wenn sein Fehler erst Jahre später aufgedeckt wird und zu Forderungen an den Steuerpflichtigen führt. Das gilt für den Fall, dass der Fehler des Steuerberaters den Schaden bereits vor Zustellung des Steuerbescheids unkorrigierbar herbeigeführt hat ( nrkr.). Zur Änderung der Rechtslage durch das Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts v. (BGBl 2004 I S. 3214), wonach für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Schadens erforderlich ist, vgl. NWB EN-Nr. 20/2005.