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Arbeitslosenversicherung | Durchschnittlicher ermäßigter Beitragssatz der Krankenversicherung zum
Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung hat den durchschnittlichen ermäßigten Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zum durch Bek. v. im BAnz Nr. 65 v. S. 5416 veröffentlicht. Dieser Beitragssatz beträgt 13,2 v. H. und gilt für die Berechnung der Beiträge für Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Er gilt vom bis zum .