Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 06.04.2005 VIII ZR 192/04, NWB 16/2005 S. 134

Mietrecht | Renovierungspflicht während laufendem Mietverhältnis

Der Vermieter kann während eines laufenden Mietverhältnisses vom Mieter Zahlung eines Kostenvorschusses für die Durchführung vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen verlangen, wenn der Mieter damit in Verzug ist. Diese Verpflichtung entsteht mangels eines Fristenplans, sobald die Mietwohnung bei objektiver Betrachtungsweise renovierungsbedürftig ist, und zwar unabhängig davon, ob infolge bislang unterlassener Renovierungen bereits die Substanz der Wohnung gefährdet ist. Kommt der Mieter seiner Pflicht zur Renovierung nicht rechtzeitig nach, kann der Vermieter einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten verlangen und die Maßnahme selbst durchführen ().