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Mietrecht | Renovierungspflicht während laufendem Mietverhältnis
Der Vermieter kann während eines laufenden Mietverhältnisses vom Mieter Zahlung eines Kostenvorschusses für die Durchführung vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen verlangen, wenn der Mieter damit in Verzug ist. Diese Verpflichtung entsteht mangels eines Fristenplans, sobald die Mietwohnung bei objektiver Betrachtungsweise renovierungsbedürftig ist, und zwar unabhängig davon, ob infolge bislang unterlassener Renovierungen bereits die Substanz der Wohnung gefährdet ist. Kommt der Mieter seiner Pflicht zur Renovierung nicht rechtzeitig nach, kann der Vermieter einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten verlangen und die Maßnahme selbst durchführen ().