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BFH 11.01.2005 IX R 66/03, NWB 16/2005 S. 130

Einkommensteuer | Mietentgelte nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG als Entschädigung

Erlangt der Restitutionsberechtigte vom Verfügungsberechtigten nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG Mietentgelte, so muss er sie nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG als Entschädigung versteuern ( NWB CAAAB-52037). – Anmerkung: Diese Entscheidung und das obige BFH-Urteil IX R 50/03 zu den Spätfolgen der Wiedervereinigung beleuchten zugleich zwei Seiten einer Medaille. Der wieder in seine alten Rechte gesetzte Eigentümer erlangt durch die herausgegebenen Mietentgelte keinen nicht steuerbaren Ersatz für Schäden (durch unterlassene Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten) an einem Wirtschaftsgut des Privatvermögens, sondern eine tarifbegünstigte Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen, die ihn letztlich auch in die Lage versetzen, den Reparaturstau aufzulösen. Andererseits kann der Restitutionsverpflichte...