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BBK 8/2005 S. 4492

Organschaft | Keine Gewerbesteuerumlage bei der Organgesellschaft bei fehlender Gewerbesteuerbelastung des Organträgers

Ohne eine vertragliche Grundlage scheidet die gewinnmindernde Berücksichtigung einer Gewerbesteuerumlage bei der Organgesellschaft jedenfalls dann aus, wenn beim Organträger wegen eigener Verluste keine GewSt anfällt und deswegen kein gesetzlicher Ausgleichsanspruch gegenüber der Organgesellschaft entsteht (). ▶ Anmerkung von RiFG Bernd Rätke, Berlin: Eine Organgesellschaft erzielte im Streitjahr einen Gewinn und wies in ihrer Bilanz den sie betreffenden GewSt-Aufwand als Verbindlichkeit aus, obwohl beim Organträger wegen eigener Verluste keine GewSt angefallen war und eine vertragliche GewSt-Umlage zwischen Organgesellschaft und -träger nicht vereinbart worden war. Der BFH lehnt die Bildung einer Verbindlichkeit ab, da die Or...