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Widmung gewillkürten Betriebsvermögens im laufenden Wirtschaftsjahr
Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen kann nicht nur durch Aufnahme in die Bilanz im Rahmen der Jahresabschlusserstellung vorgenommen werden, sondern auch durch dessen Erfassung in der laufenden Buchführung während des Wj (, BFH/NV 2005 S. 549).
→ BBK F. 14 S. 1451