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BBK 8/2005 S. 4491

Vertragsarztzulassung als immaterielles Wirtschaftsgut

Der wirtschaftliche Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung ist ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut (nrkr. , BFH-Az.: IV R 64/04, EFG 2005 S. 420).

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